Loading...

News & Stories

Soziale Verantwortung von Arbeitgebern bei der Stammzellspende!

Archiv bis 31.12.2018 | Mo, 16.7.2018 | 19:56

Krankenstand bei Stammzellspende!

Eine aufmerksame Spenderin aus unserer Datei, die bei der GKK arbeitet, hat uns eine wichtige Information hinsichtlich der Übernahme von Arbeitsausfällen bei einer Stammzell- oder Knochenmarkspende mitgeteilt. Diese wurde bereits von der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) des Gesundheitsministeriums bestätigt.

Im §120a ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) ist festgelegt, dass Stammzell- und Knochenmarkspender für ihren selbstlosen Einsatz während ihres Arbeitsausfalls einen Anspruch auf bezahlten Krankenstand haben. Wir danken allen Arbeitgebern, die ihre MitarbeiterInnen bei dieser lebensrettenden Aktion unterstützen und soziale Verantwortung übernehmen.

Für unseren Newsletter anmelden