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Spendenabsetzbarkeit - nochmalige Erinnerung an alle Geldspender

Archiv bis 31.12.2018 | Mo, 15.1.2018 | 13:40

Erinnerung zur Spendenabsetzbarkeit

 

Ohne Geldspenden können wir keine Typisierungen durchführen und somit auch keine Hoffnung auf Heilung schenken. Die Spendenabsetzbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung, ob gespendet wird oder nicht. Bis 2016 war die Abwicklung der Spendenbegünstigung für alle Hilfsorganisationen jedoch leichter, denn alle UnterstützterInnen konnten die Geldspenden beim Lohnsteuerausgleich geltend machen. (zum Artikel)

Seit 1. Jänner 2017 gibt es ein neues Gesetz und dies besagt, dass wir als Hilfsorganisation jede private Geldspende, die abgesetzt werden soll, ans Finanzamt melden müssen. Dazu benötigen wir das Geburtsdatum und den Namen, wie er im Reisepass steht. Ihr könnt euch vorstellen, welchen Mehraufwand das für uns bedeutet.

Jeder, der also seine private Spende absetzen will und uns noch kein Geburtsdatum geschickt hat, kann uns nun ganz unkompliziert seine Daten zukommen lassen. Einfach hier anklicken.

Wir müssen uns für die Spendenbegünstigung und das Spendengütesiegel jedes Jahr einer intensiven Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen. Diese Prüfung kostet zwar einiges, aber dafür sind wir auf der sicheren Seite, was Transparenz und Seriösität betrifft. Denn jeder, der an uns spendet, soll auch sicher sein können, dass dieses Geld gut eingesetzt wird.

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